Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Influitech GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte der Influitech GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur dann, wenn ihrer Geltung vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Website des Verkäufers veröffentlicht und kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch tatsächliche Lieferung bzw. Leistungserbringung zustande.
2.3 Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten, technischen Unterlagen, auf Websites oder in sonstigen Verkaufsunterlagen des Verkäufers sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.4 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
2.5 Der Schriftform gleichgestellt sind Mitteilungen per E-Mail sowie sonstige elektronische Kommunikation, soweit deren Absender eindeutig identifizierbar ist.
3. Preise
3.1 Die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise gelten für den jeweiligen Auftrag. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto ab Lager bzw. Versandort, ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Zoll-, Einfuhr- und sonstiger Nebenkosten.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Preisangaben in Euro (EUR).
3.3 Der Verkäufer ist berechtigt, vereinbarte Preise angemessen anzupassen, sofern nach Vertragsabschluss und vor Lieferung oder Leistungserbringung Kostensteigerungen eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen. Dies gilt insbesondere bei Erhöhungen von Einkaufspreisen, Rohstoffkosten, Energiepreisen, Lohnkosten, Transport- und Frachtkosten, Versicherungsprämien, Zöllen, öffentlichen Abgaben, behördlichen Maßnahmen, Wechselkursschwankungen sowie sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen oder Fällen höherer Gewalt.
3.4 Preisanpassungen gemäß Punkt 3.3 erfolgen in jenem Ausmaß, in dem sich die für den Verkäufer maßgeblichen Kosten erhöhen. Der Verkäufer wird den Kunden über die Preisanpassung auf Verlangen nachvollziehbar informieren.
3.5 Führt eine Kostensteigerung gemäß Punkt 3.3 zu einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten Nettopreises und erzielt der Verkäufer mit dem Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung keine Einigung über die Fortführung des Vertrags zu den angepassten Bedingungen, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Aus einem solchen Rücktritt stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatz-, Aufwendungsersatz- oder sonstigen Ersatzansprüche, zu.
3.6 Vom Verkäufer oder dessen Vorlieferanten eingeführte oder weiterverrechnete Kriegsrisikozuschläge, Notfallkostenzuschläge, Sonderfrachtzuschläge, Embargozuschläge, Hafenzuschläge, Sicherheitszuschläge oder vergleichbare, nach Vertragsabschluss eingeführte Zuschläge sind vom Kunden zusätzlich zu tragen. Solche Zuschläge gelten nicht als Preisanpassung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
4.1 Vom Verkäufer genannte Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung sowie nach vollständiger Klärung sämtlicher technischer, kaufmännischer und sonstiger Ausführungsdetails und nach Erfüllung allfälliger Mitwirkungspflichten des Kunden.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen ab Lager bzw. Versandort auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten auf den Kunden über, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer weitere Leistungen übernommen hat.
4.3 Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug oder verzögert sich der Versand aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versand- bzw. Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und als geliefert in Rechnung zu stellen.
4.4 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers. Dies gilt insbesondere bei behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transport- und Logistikstörungen, Ausfällen von Vorlieferanten, Krieg, Terrorismus, Sanktionen, Embargos, Naturereignissen, Pandemien, Epidemien oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen, sofern diese die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
4.5 Dauern die in Punkt 4.4 genannten Umstände länger als sechs Monate an, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen daraus keine Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatz-, Aufwendungsersatz- oder sonstigen Ersatzansprüche, zu.
4.6 Kann die Ware aus Gründen, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, nicht versendet oder ausgeliefert werden oder nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und dem Kunden in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Mitteilung der Lieferbereitschaft ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
4.7 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.8 Ansprüche des Kunden wegen Lieferverzuges, Unmöglichkeit der Leistung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit den Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Vertragsstrafen, Pönalen oder sonstige pauschalierte Schadenersatzansprüche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.
4.9 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, oder verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden wesentlich, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder sonstigen geeigneten Besicherung abhängig zu machen. Bis zur Erbringung der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Liefer- und Leistungspflichten auszusetzen, ohne dadurch in Verzug zu geraten.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Der Verkäufer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
5.2 Im Falle eines Mangels ist der Verkäufer nach eigener Wahl berechtigt, Verbesserung, Austausch oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder innerhalb angemessener Frist nicht erfolgt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
5.3 Der Verkäufer haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, Verlust von Aufträgen, Verlust von Daten oder sonstige indirekte Schäden.
5.4 Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
5.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Verkäufers für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert der betroffenen Lieferung oder Leistung begrenzt.
5.6 Eine Haftung für die Eignung der gelieferten Waren für einen bestimmten Verwendungszweck oder für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung besteht nur, wenn diese Eigenschaft vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
6. Mängelrüge und Haftung
6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Identität und erkennbare Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt und sämtliche Ansprüche aus dem betreffenden Mangel sind ausgeschlossen.
6.2 Der Kunde hat dem Verkäufer sämtliche zur Prüfung des Mangels erforderlichen Informationen, Unterlagen, Nachweise und Muster unverzüglich zur Verfügung zu stellen und ihm Gelegenheit zur Untersuchung der beanstandeten Ware zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, entfallen sämtliche Ansprüche aus dem geltend gemachten Mangel.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrenübergang. Im Falle eines rechtzeitig gerügten und berechtigten Mangels ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Verbesserung, zum Austausch oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Erst wenn die Mängelbehebung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlägt, verweigert wird oder dem Verkäufer trotz angemessener Fristsetzung nicht möglich ist, kann der Kunde Preisminderung verlangen. Die Vertragsaufhebung ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
6.4 Rücksendungen von Waren bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Ohne eine solche Zustimmung ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Rücksendungen anzunehmen.
6.5 Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
6.6 Der Verkäufer haftet soweit gesetzlich zulässig insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, Verlust von Aufträgen, Nutzungsausfälle, Datenverluste oder sonstige reine Vermögensschäden.
6.7 Die Haftung des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag ist soweit gesetzlich zulässig der Höhe nach auf den Nettorechnungswert der jeweils betroffenen Lieferung oder Leistung beschränkt.
6.8 Ansprüche wegen Lieferverzuges, Produktionsstillständen, Ausfällen von Anlagen oder Maschinen sowie daraus resultierenden Folgeschäden sind ausgeschlossen, sofern den Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
6.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
6.10 Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen sind vom Kunden zu beweisen.
6.11 Der Kunde ist verpflichtet, die in diesen AGB enthaltenen Gewährleistungs-, Haftungs- und Schadenersatzbeschränkungen in Verträgen mit seinen Abnehmern im rechtlich zulässigen Umfang zu vereinbaren und auf diese entsprechend hinzuweisen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige und unwiderrufliche Zahlungseingang auf dem vom Verkäufer bekanntgegebenen Konto.
7.2 Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, oder gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen des Verkäufers sofort fällig. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen, angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7.3 Der Kunde hat sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die dem Verkäufer durch Zahlungsverzug oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden entstehen.
7.4 Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB in der jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus hat der Kunde sämtliche zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso-, Ermittlungs-, Auskunfts- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind.
7.5 Wechsel, Schecks oder sonstige zahlungshalber geleistete Zahlungsmittel werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und ausschließlich erfüllungshalber angenommen. Sämtliche damit verbundenen Kosten, Spesen und Risiken trägt der Kunde.
7.6 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf die vom Verkäufer bekanntgegebenen Bankverbindungen geleistet werden.
7.7 Die Abtretung von Forderungen oder sonstigen Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Verkäufer bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
7.8 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen berechtigt.
7.9 Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen behaupteter Mängel, Gegenansprüche oder sonstiger Einwendungen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.10 Der Verkäufer ist berechtigt, eingehende Zahlungen ungeachtet anderslautender Widmungen des Kunden zunächst auf Kosten, Zinsen und Nebengebühren und anschließend auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen des Verkäufers aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im alleinigen Eigentum des Verkäufers. Besteht ein solcher erweiterter Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren Recht nicht oder nur eingeschränkt, bleibt das Eigentum jedenfalls bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Lieferung vorbehalten.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu lagern, pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen die üblichen Risiken, insbesondere Feuer-, Wasser-, Diebstahl-, Vandalismus- und Transportschäden, zu versichern.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt und kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde.
8.4 Bereits mit Vertragsabschluss tritt der Kunde sämtliche Forderungen einschließlich aller Nebenrechte, Sicherheiten und sonstigen Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers an diesen ab. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Kaufpreiszahlung, Versicherungsleistungen, Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ersatz- und Bereicherungsansprüche. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, die zugunsten des Verkäufers erfolgte Sicherungsabtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ordnungsgemäß in seinen Büchern und Aufzeichnungen zu vermerken. Bei elektronischer Buchführung ist die Abtretung in einer Weise zu dokumentieren, die eine eindeutige Zuordnung der abgetretenen Forderungen zum Verkäufer jederzeit ermöglicht. Der Verkäufer ist berechtigt, die Einhaltung dieser Verpflichtung auf Verlangen durch geeignete Unterlagen nachweisen zu lassen.
8.5 Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Einziehungsermächtigung jederzeit zu widerrufen, insbesondere bei Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, drohender Zahlungsunfähigkeit, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger Gefährdung seiner Forderungen.
8.6 Auf Verlangen des Verkäufers hat der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern unverzüglich offenzulegen, sämtliche zur Durchsetzung der Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.
8.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet oder greifen Dritte auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen zu, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware mit sofortiger Wirkung.
8.8 Der Verkäufer ist in den in Punkt 7.7 genannten Fällen berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit herauszuverlangen, zurückzunehmen und zu verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Rücknahme der Ware gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Verkäufer dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt.
8.9 Werden die Vorbehaltswaren mit anderen beweglichen Sachen verbunden, vermischt, verarbeitet oder umgebildet, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Der Kunde verwahrt die dadurch entstehenden Eigentums- oder Miteigentumsanteile unentgeltlich für den Verkäufer.
8.10 Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu verständigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen zugreifen, Pfandrechte geltend machen, Exekutionsmaßnahmen setzen oder sonstige Rechte behaupten. Der Kunde hat den Verkäufer bei der Abwehr solcher Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen und sämtliche hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich bereitzustellen.
8.11 Der Kunde hat den Verkäufer hinsichtlich sämtlicher Kosten, Aufwendungen und Schäden schad- und klaglos zu halten, die zur Wahrung oder Durchsetzung der Eigentums- und Sicherungsrechte des Verkäufers erforderlich sind.
8.12 Bei Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die nach dem jeweils anwendbaren Recht erforderlich sind, um den Eigentumsvorbehalt, die Forderungsabtretung und sonstige Sicherungsrechte des Verkäufers wirksam zu begründen, aufrechtzuerhalten und durchsetzbar zu machen.
9. Produkthaftung
9.1 Der Verkäufer ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, nicht Hersteller der gelieferten Waren, sondern Händler bzw. Inverkehrbringer der von Drittherstellern bezogenen Produkte.
9.2 Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Soweit gesetzlich zulässig, sind sämtliche über die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes hinausgehenden Ansprüche ausgeschlossen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren ausschließlich entsprechend den technischen Spezifikationen, Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und sonstigen Vorgaben des Herstellers und des Verkäufers zu verwenden sowie diese Informationen an seine Abnehmer weiterzugeben.
9.5 Der Kunde hat den Verkäufer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten, soweit diese auf eine unsachgemäße Verwendung, Verarbeitung, Veränderung, fehlerhafte Montage, unzureichende Wartung oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der gelieferten Ware zurückzuführen sind.
9.6 Regressansprüche gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren nationalen oder internationalen Vorschriften sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
9.7 Der Kunde verpflichtet sich, die in diesem Abschnitt enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Verpflichtungen im rechtlich zulässigen Umfang an seine Abnehmer weiterzugeben.
10. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Verkäufers ist Brunn am Gebirge, Österreich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für Zahlungen ist Erfüllungsort ebenfalls Brunn am Gebirge, Österreich.
10.2 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts.
10.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Wirksamkeit oder die Beendigung von Verträgen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts für Brunn am Gebirge, Österreich, vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu klagen, insbesondere am Sitz des Kunden, dessen Niederlassung oder am Ort der Vermögensbelegenheit.
10.4 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Bestimmungen des internationalen Zivilverfahrensrechts und Verbraucherschutzrechts, bleiben unberührt.
11. Einfuhr, Ausfuhr, Steuern und Zölle
11.1 Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittstaaten erfolgen unter Einhaltung der jeweils anwendbaren exportkontroll-, außenwirtschafts- und sanktionsrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu setzen und dem Verkäufer auf Verlangen alle hierfür notwendigen Informationen, Endverbleibserklärungen oder sonstigen Nachweise zur Verfügung zu stellen.
11.2 Der Kunde ist ausschließlich verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher im Bestimmungsland geltenden Import-, Zoll-, Steuer- und sonstigen Einfuhrvorschriften sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Einfuhr der Waren.
11.3 Sämtliche im Bestimmungsland anfallenden Zölle, Steuern, Abgaben, Gebühren und sonstigen öffentlich-rechtlichen Lasten im Zusammenhang mit der Einfuhr der Waren trägt ausschließlich der Kunde.
11.4 Der Kunde hat den Verkäufer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Kosten oder sonstiger Nachteile schad- und klaglos zu halten, die aus der Verletzung der in den Punkten 11.1 bis 11.3 genannten Verpflichtungen resultieren.
11.5 Die Einhaltung zwingender exportkontroll- und sanktionsrechtlicher Vorschriften bleibt unberührt; der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zu verweigern oder zu unterbrechen, sofern deren Durchführung gegen anwendbares Recht verstoßen würde.
12. Wirtschaftssanktionen und Exportkontrolle
12.1 Der Kunde sichert zu, dass weder er selbst noch nach seinem Kenntnisstand seine unmittelbaren Mutter- oder Tochtergesellschaften (sofern vorhanden) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf einer einschlägigen Sanktionsliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika stehen oder von solchen sanktionierten Personen im Sinne der jeweils anwendbaren Sanktionsregelungen kontrolliert werden.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für ihn geltenden anwendbaren Vorschriften betreffend Wirtschaftssanktionen, Exportkontrollen, Embargos sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die vom Verkäufer gelieferten Waren nicht in einer Weise zu verwenden, weiterzugeben oder zu exportieren, die gegen derartige Vorschriften verstößt.
12.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Waren weder direkt noch indirekt an sanktionierte Personen oder Organisationen zu liefern, zu verkaufen oder sonst zugänglich zu machen, noch diese in sonstiger Weise für Zwecke zu verwenden, die gegen anwendbare Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften verstoßen.
12.4 Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ihm Umstände bekannt werden, die einen tatsächlichen oder potenziellen Verstoß gegen anwendbare Sanktions-, Exportkontroll- oder Embargobestimmungen darstellen oder eine entsprechende behördliche Maßnahme wahrscheinlich erscheinen lassen.
12.5 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung oder bei begründetem Verdacht eines solchen Verstoßes ist der Verkäufer berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen oder vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12.6 Der Kunde hat den Verkäufer hinsichtlich sämtlicher Schäden, Kosten und Nachteile schad- und klaglos zu halten, die aus einer Verletzung dieser Bestimmung resultieren, soweit den Kunden ein Verschulden trifft.
13. Salvatorische Klausel und Auslegung
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.2 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorgesehen sind und diese im Einzelfall ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, gelten sie jedenfalls in dem Umfang als vereinbart, der rechtlich zulässig ist. Die Wirksamkeit der übrigen Haftungsregelungen bleibt davon unberührt.
13.3 Die Parteien sind sich einig, dass keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so auszulegen ist, dass sie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere für Vorsatz, Personenschäden sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht, ausschließt oder einschränkt.